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Ihre alte Krankenversichertenkarte bleibt bis zum aufgedruckten Datum gültig.

Entgegen angsteinflößender Meldungen von Krankenkassen, dass ab dem 01.01.2014 nur noch Patienten mit einer gültigen eGK in den Praxen behandelt würden, stellte bereits KBV Vorstand Dr. A. Köhler im Oktober 2013 folgendes fest:

die Irritation zur Gültigkeit der Krankenversichertenkarte hat sich bisher nicht gelegt. Die öffentliche Berichterstattung ist noch immer von der Fehlinformation der Kassen vom 1. Oktober 2013, nach welcher die Krankenversichertenkarte zum Jahresende 2013 ihre Gültigkeit verlören, geprägt. Auch die Bundestagsabgeordneten der Fraktion Die Linke, Kathrin Vogler und Jan Korte, gehen trotz Richtigstellung der KBV von weiterem Klärungsbedarf durch den GKV-Spitzenverband und das Bundesgesundheitsminister aus.

Die einzelnen Krankenkassen haben offensichtlich ein massives Problem, die noch nicht mit einer eGK ausgestatteten Versicherten dazu zu bewegen, ein Bild abzugeben. Ohne Bild kann jedoch, mit wenigen Ausnahmen, keine eGK ausgestellt werden. Durch die wenigen verbleibenden Versicherten mit einer Krankenversichertenkarte müssen die Kassen neben dem Ausgabesystem der eGK auch das der Krankenversichertenkarte aufrechterhalten. Dies erscheint vielen Krankenkassen offensichtlich als unwirtschaftlich. Aus unserer Sicht erklärt sich so der massive Druck, welcher von einzelnen Kassen auf deren Versicherte ausgeübt wird.

Der Sachverhalt hat sich unterdessen nicht geändert. Der § 4 der Anlage 4a des BMV-Ä lautet: "Ab 01.01.2014 gilt grundsätzlich gemäß § 19 BMV-Ä die eGK als Nachweis für die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen." Wichtig ist dabei der Verweis auf den § 19 BMV-Ä. Darin heißt es im Absatz 2: "Solange die eGK noch nicht an den Versicherten ausgegeben worden ist, ist der Versicherte verpflichtet, zum Nachweis der Anspruchsberechtigung die KVK gem. § 291 Abs. 2 SGB V vorzulegen." Mit dieser Regelung ist sichergestellt, dass auch eine KVK einen gültigen Leistungsnachweis darstellt, solange keine eGK vorliegt. Die Krankenversichertenkarte kann damit sowohl nach dem 1. Januar 2014 als auch nach dem 1. Oktober 2014 bis zum Ablauf der aufgedruckten Gültigkeitsdauer weiter in den Praxen verwendet werden. Wir gehen davon aus, dass der GKV-Spitzenverband die o. g. Irritationen öffentlich durch eine entsprechende Richtigstellung beseitigt.

Also wenn Ihre Patienten verwirrt sein sollten oder womöglich sogar Angst davor haben, dass sie nun ab dem 01.01.2014 Ohne die eGK nicht mehr behandelt werden, dann können Sie diese getrost beruhigen. Die KVK ist solange wie aufgedruckt gültig.

Folgende Informationen zum Thema finden Sie auch auf www.stoppt-die-e-card.de

Millionen Bundesbürger lehnen die e Card ab.

Seit Monaten sind Millionen Bundesbürger von ihren Krankenkassen mit nicht zutreffenden Argumenten unter Druck gesetzt worden. Die von den Kassen intern so genannten " Verweigerer" wurden mit dem Argument "Ab ersten Janaur 2014 müssen Sie entweder eine eCard vorzeigen beim Arzt, anderenfalls zahlen Sie selbst die Rechnung" von vielen Kassen regelrecht genötigt, sich eine elektronische Gesundheitskarte ausstellen zu lassen.

Nun gibt also der Spitzenverband Bund der Kassen selbst zu, dass man mit einer bisherigen Karte mit noch gültigem Datum auch nach dem 1.1.2014 weiter zum Arzt gehen kann, ohne in die Verlegenheit zu kommen, die Rechnung selbst zahlen zu müssen.

Es gibt noch Millionen von Bürgern, die ihre alten Karten weiter nutzen wollen. Die Kassen behaupten, dass nur noch 5 % der Versicherten sich keine elektronische Gesundheitskarte haben ausstellen lassen. Selbst wenn das stimmen würde, ginge es immerhin um 3,5 Millionen Menschen.

In Wirklichkeit sind es viel mehr. Die KBV schätzte kürzlich, dass 20 % der Versicherten noch keine eGK haben. Der AOK Bundesverband hat im November 2013 eine offizielle Ausschreibung veröffentlicht, bei der für ca. 16 % der Versicherten von 10 AOKs Firmen gesucht wurden, die in der Lage sind, die entsprechenden Versicherten-Fotos für die elektronischen Karten einzusammeln.

Man kann also davon ausgehen, dass noch deutlich mehr als 3,5 Millionen Bürger ihre bisherigen Versichertenkarten vorläufig weiter nutzen werden.

Beitrag von Silke Lüder www.stoppt-die-e-card.de

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