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Aut-Idem plötzlich erwünscht

Normalerweise sollen  Rabattverträge dadurch bedient werden, dass die Substitution von Generika in der Apotheke durch Weglassen des Aut-Idem Kreuzes zugelassen wird. Nicht so im Hausärztevertrag:  Im  Gegensatz  zu  früheren  Regelungen muss die Praxis nun zunächst die  Rabattpräparate  der  AOK  aktiv  aus
einer  Medikamentendatenbank auswählen und „Aut-Idem” ausdrücklich anklikken. Die Ärzte sollen zur  Vereinfachung des  Ablaufs  ein  zusätzliches  Arzneimittelmodul für HzV-Verträge in  ihrer  Praxissoftware  nutzen.

Hausärzteverträge (HzV) haben in einigen KVen Hochkonjunktur. Während außerhalb dieser Verträge das Prinzip„Pay for Performance” in der Presse als
Korruption dargestellt wird, erfolgt hier eine ganz klare Werbung mit Zusatzeinnahmen für kooperierende Praxen durch konformes Verordnungsverhalten.
Als Zielvereinbarung dieser Verträge wird bei Erreichung einer sogenannten „Grünklickquote” von 80 % eine ergebnisorientierte Vergütung vorgesehen.
Eine Praxis bekommt also Geld, wenn Sie bei AOK-Patienten mindestens 80 % der Verordnungen aus den Rabattverträgen dieser Krankenkasse bedient.

Aut-Idem plötzlich erwünscht
Normalerweise sollen Rabattverträge dadurch bedient werden, dass die Sub-stitution von Generika in der Apotheke
durch Weglassen des Aut-Idem Kreuzes zugelassen wird. Nicht so im Hausärzte-vertrag: Im Gegensatz zu früheren
Regelungen muss die Praxis nun zunächst die Rabattpräparate der AOK aktiv aus einer Medikamentendatenbank
auswählen und „Aut-Idem” ausdrücklich anklik-ken. Die Ärzte sollen zur Vereinfachung des Ablaufs ein
zusätzliches Arzneimittelmodul für HzV-Verträge in ihrer Praxissoftware nutzen. Bei einer Wirkstoffsuche schlägt
dieses Modul bei AOK-Patienten bevorzugt die Rabattpräparate vor, in dem diese grün markiert
dargestellt werden. Bei Auswahl dieser Präparate wird anschließend automatisch „Aut-Idem” gesetzt.
Dieses Vorgehen wird dann als „Grünklick” gewertet.
Perfider Weise wurde das automatische Setzen von „Aut-Idem” bei der Medikamentierung in der
Praxissoftware vor einiger Zeit eigentlich gesetzlich verboten.

Umsetzungs-Probleme
Bei der praktischen Umsetzung gibt es offensichtlich noch Probleme. Das Arzneimodul ist kostenpflichtig
und wurde zunächst nur von der CompuGroup unterstützt

1. In einem Schreiben des Hausärzteverbandes LV Braunschweig vom Februar dieses Jahres wird dagegen
darauf hingewiesen, dass eine Auszahlung der Vergütung nur für Duria-Anwender möglich sei.
Medatixx-Nutzer können danach in absehbarer Zeit mit dem Geldsegen rechnen

2.Vergütungs-Exzesse und Pferdefuß Bei der Höhe der zusätzlichen Einnahmen handelt es sich nicht
gerade um Peanuts. Nach einer Beispielrechnung können Praxen mit 1.000 eingeschriebenen Patienten und
einer Grünklickquote von über 90 % mit Zusatzeinnahmen von 6.000 € pro Quartal (!) rechnen

3.Die Grünklickquote hat allerdings einen erheblichen Nachteil: Im Gegensatz zu anderen Medikamentenverträgen
befreit die Unterstützung von Rabattverträgen durch Grünklick nicht automatisch vor Regressdrohungen!
Vor diesem Hintergrund bat uns ein Praxisnetz um Prüfung, ob ein Zusammenhang zwischen Höhe der Grünklickquote
und den Verordnungskosten besteht. Insgesamt wurden uns zur Prüfung Original-HzV-Plandaten zur Verfügung
gestellt. Mit Hilfe dieser auf AOK-Daten basierenden Analysen wurde für die Beteiligung an den
Hausarztverträgen geworben.  Bei den uns vorliegenden Analysen sind auch 4 Praxen beteiligt, die an
der medmedias-Kooperation mit jeweils unterschiedlicher Intensität mitarbeiten. Ein bereits seitens des betreffenden
Arztnetzes durchgeführter Vergleich der HzV-Analysen zeigt erschreckend klar und deutlich:
Je höher die Grünklickquote (=Unterstützung der Rabattverträge), desto höher die Verordnungskosten je
Patient auf Basis des budgetrelevanten Apothekenverkaufspreises!

Der komplette Beitrag von Prof. Dr. S. Keller

 

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